Wir freuen uns sehr, Sie zum alljährlichen Empfang zu Ehren der afrikanischen Botschaften in Berlin einladen zu dürfen. Save the Date für den 8. Juni 2026. (Das konkrete Programm senden wir Ihnen rund zwei Wochen vor der Veranstaltung zu.)
Wir freuen uns sehr, Sie zum alljährlichen Empfang zu Ehren der afrikanischen Botschaften in Berlin einladen zu dürfen. Save the Date für den 8. Juni 2026. (Das konkrete Programm senden wir Ihnen rund zwei Wochen vor der Veranstaltung zu.)
Der Deutsch-Afrikanische Wirtschaftsgipfel (GABS) ist die wichtigste Wirtschaftsveranstaltung Deutschlands in Afrika. Alle zwei Jahre bringt GABS führende Wirtschafts- und Regierungsvertreter aus Deutschland und Subsahara-Afrika zusammen, um die gegenseitigen Geschäftsbeziehungen zu fördern. Der GABS 2026 in Accra ist der Treffpunkt für deutsche und afrikanische Wirtschaftsinteressen, stärkt Partnerschaften und erkundet Geschäftstrends und Marktchancen.
Die Delegation verbindet die Teilnahme an der WHS-Regionaltagung mit einem maßgeschneiderten Programm, das Treffen mit dem kenianischen Gesundheitsministerium, der Kenya Medical Supplies Authority (KEMSA), Krankenhäusern sowie internationalen und lokalen Nichtregierungsorganisationen umfasst. Das Programm wird auf die Interessen der Delegationsteilnehmer abgestimmt.
Deutsche Unternehmen treffen in Nigeria auf eine wachsende Nachfrage nach hochwertigen IT-Lösungen – besonders beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur, in der Cybersecurity sowie bei spezialisierten Anwendungen für den Finanz- und öffentlichen Sektor. Ziel der Reise ist es, den Teilnehmenden die konkrete Geschäftsanbahnung vor Ort zu ermöglichen und neue Partner zu vermitteln.
Das Seminar vermittelt aktuelle und praxisrelevante Inhalte im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitnehmereinsätze, wobei sowohl ein Update zur geänderten Praxis in der Anwendung der deutschen Sozialversicherungsabkommen (DVKA-Rundschreiben vom 22.04.2025), der Berücksichtigung von Drittstaaten-Arbeitstagen im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Bewertung von Mehrstaatentätigkeiten in der EU (EuGH-Urteil vom 11.12.2025) wie auch zum neuen BMF-Schreiben vom 19.12.2025 zur Behandlung des Arbeitslohns nach Doppelbesteuerungsabkommen und dem Update des OECD-Musterabkommen 2025 vom 18.11.2025 zum Homeoffice und Betriebsstätte enthalten sein wird.

